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60 Jahre Volkstod
25.05.2009 | Spreelichter.info
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der BRD in Kraft – eine Sammlung provisorischen Staatsrecht- und Verfassungsrechts für einen von den Westalliierten gegründeten Staat. Ein bis dahin in dieser Tragweite nicht gekannter Grundrechtskatalog, die Abschaffung der Todesstrafe und eine dezentralisierte Organisation des Gesamtstaates waren die Errungenschaften, die weit über das hinausgingen, was die Westalliierten jener Zeit selbst in ihren Staaten als erforderlich erachteten. Dies verwundert: War es ein Experiment, wie viel Freiheit man einem Volk zugestehen kann, ohne, dass der Machtapparat des Staates darunter zusammenbricht? Wenn ja, ist es vortrefflich gelungen, denn dieser Staat besteht noch heute und feiert selbstbewusst seinen 60. Geburtstag. Es ist tatsächlich möglich, den Staatsbürgern schier grenzenlose Freiheiten einzuräumen und dennoch ein funktionierendes Gemeinwesen zu erhalten. Oder etwa doch nicht?

Das Inforadio Berlin-Brandenburg befragte anlässlich des geschichtsträchtigen Datums Passanten in den Straßen Berlins. Beispielsweise danach, welche Grundrechte sie denn kennen würden. „Freiheit… naja, jeder kann arbeiten, was er will… und Gleichheit… aber so genau weiß ich das nicht mehr aus der Schule“, sagt eine junge Frau. „Gleischheit und so, aber das ist noch nicht rischtisch verwirklischt, zum Beispiel bei Gerischten und so“ sagt ein junger Türke, der in Deutschland geboren wurde. „Das interessiert mich alles nicht“, sagt ein frustrierter Mann in Lichtenberg, „jeder kann seinen Arbeitsplatz frei wählen, und ich bin auf dem Weg zum Jobcenter… noch Fragen?“ Ein anderer, jünger und optimistisch klingender Mann zählt lehrbuchartig auf „Die Würde des Menschen… und das Recht auf Leben…usw.“ – der Zuhörer weiß sofort, dass er dies noch aus der Schule kennt und es niemals nötig hatte, sich auf irgendein Grundrecht zu berufen oder dessen Existenz zu hinterfragen. Auf die Frage, ob es denn gut sei, dass es dieses Grundgesetz gebe, sind die Antworten dagegen eindeutig: „Es würde mir Angst machen, wenn das jemand abschaffen wollen würde“, sagen die meisten.

Grotesk wirkt das, was hier als „öffentliche Meinung“ zutage tritt: Ob es das wirklich gibt, weiß niemand so genau, ob man sich darauf verlassen kann, wenn es darauf ankommt, vermag auch keiner zu sagen, und was es eigentlich ist, weiß auch keiner, aber dass es sehr gut und wichtig ist, das weiß jeder sofort. So bestätigt eine Infratest-Umfrage: Drei von vier Bundesbürgern sind stolz auf ihre Verfassung. Die gebetsmühlenartig wiederholenden Reden der Demokraten haben sich in den Köpfen festgesetzt.

„Die Eltern des Grundgesetzes schufen eine solide Ordnung dafür, wie freie Bürgerinnen und Bürger sich ein Leben in einer gerechten Gesellschaft erarbeiten können", lobt Bundespräsident Köhler.

Tatsächlich wurde dieses Wunderwerk der Gerechtigkeit bis 2006 durch ganze 52 – zweiundfünfzig – Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes umgestaltet. Durch jedes dieser Gesetze wurden etliche Artikel eingefügt, erweitert, verkürzt oder entfernt. Was man 1949 schuf, ist heute ein zerstückeltes Sammelsurium von Ausnahmen, Vorbehalten und oftmals von sehr interpretationsbedürftigen Formulierungen. Kein Wunder, dass kaum ein Staatsbürger dieses Machwerk besonders gut kennt oder gar versteht. Auch die viel gepriesenen Grundrechte sind mit Vorsicht zu genießen, sobald man den Gesetzestext aufschlägt: So heißt es in Art. 13 Abs. 1 GG „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Es folgen sechs weitere Absätze mit insgesamt 36 Zeilen in Schriftgröße vier, in denen Ausnahmen von diesem wunderbar klingenden Grundrecht gemacht werden, zum Beispiel zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Doch was, wenn man Köhlers Aussage wörtlich nimmt? Es besteht eine solide Ordnung – so solide, dass sie jährlich geändert werden muss? Man könnte meinen, der Bundespräsident lügt. Doch das tut er nicht. Vielmehr spricht er ganz unverhohlen eine bedrohliche Wahrheit aus. Eine Wahrheit, die sofort erahnen lässt, weshalb die Ordnung nur solide ist, wenn man sie ständig ändert. Und eine Wahrheit, die bekennt: Die Eltern des Grundgesetzes sind weder Westalliierte aus den späten 1940ern noch der parlamentarische Rat nachkriegsdeutscher Politiker. Die von Köhler gelobten Eltern des Grundgesetzes sind allgegenwärtig in Form der jeweils herrschenden Demokratenclique, zu der auch Köhler selbst gehört. Um welche Wahrheit aber geht es, die in Köhlers Worten mit nur wenigen Überlegungen zu finden ist?

„Freie Bürgerinnen und Bürger“ können sich ein Leben in einer gerechten Gesellschaft „erarbeiten“. Zunächst impliziert diese Formulierung, dass es auch unfreie Bürgerinnen und Bürger zu geben scheint, denen es generell versagt ist, in einer gerechten Gesellschaft zu leben. Schaut man sich die Garanten für Freiheit – die Grundrechte – und deren Gesetzesvorbehalte nun genauer an, fällt auf, dass viele Freiheiten denen versagt sind, die sich über die von den Demokraten gesetzten Grenzen hinaus eine Meinung, ein Weltbild oder gar ein alternatives politisches Konzept für das deutsche Volk zu eigen machen – genau denen also, die tatsächlich die einschlägigen Grundrechte für sich in Anspruch nehmen – denn jeder, der staatstreu nach dem Tenor der Massenmedien redet und lebt, braucht überhaupt kein Recht, auf welches er sich gegenüber dem Staat berufen kann. Diese Personen, gegenüber denen die Grundrechte durch Anwendung der Gesetzesvorbehalte faktisch ausgehebelt werden können, sind also schon konzeptionell nicht gemeint, wenn es heißt, irgendwem könnte in diesem Staate Gerechtigkeit widerfahren – denn sie sind ja keine „freien Bürgerinnen und Bürger“.

Als „freie Bürgerinnen und Bürger“ verbleiben jene, die sich nicht staatsalternativ betätigen und deshalb zunächst in den Genuss der Grundrechte kommen. Diese können sich ein Leben in einer gerechten Gesellschaft „erarbeiten“. Richtig gehört – auch sie leben nicht automatisch in einer gerechten Gesellschaft. Wir erinnern uns an den verbitterten Herrn aus Lichtenberg im Inforadio: Er geht zum Jobcenter, deutet missmutig an, er könne seinen Arbeitsplatz gar nicht frei wählen. Doch das kann er: Er will bloß leider einen Arbeitsplatz, der schon besetzt ist – Pech gehabt, aber frei gewählt hat er ihn doch, oder? „Erarbeiten“ hieße für ihn demnach: „Nimm einen anderen Arbeitsplatz und tu was dafür – wie wäre es mit Leiharbeit, Montage, oder vielleicht im Ausland“?

Das ist die Wahrheit, die das Staatsoberhaupt der BRD dem deutschen Volk am Jahrestag des Grundgesetzes eiskalt verkündet – wortwörtlich, nur in einer Stimmlage, die zunächst nicht erahnen lässt, was der wahre Sinngehalt seiner Worte ist.

Die Aussage Köhlers verrät auch, weshalb anlässlich des BRD-Geburtstags „Bürgerfeste“ stattfinden: Nicht nur, dass Angehörige vieler Völker inzwischen Bürger der BRD sind – nein, ein „Volksfest“ setzt voraus, dass es ein solches Volk auch gibt. Zwar gibt es auf deutschem Boden neben den vielen anderen Völkern noch einen Restbestand des deutschen Volkes – aber dieses ist gar nicht das Staatsvolk der BRD: Art. 16 GG spricht von Angehörigen des Staates – nicht des Volkes. Diese Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen, wohl aber verliehen werden. Das offenbart über die Haltung der „Eltern des Grundgesetzes“ vor allem eines: Das „Staatsvolk“, für welches nach der Unterwerfung des deutschen Volkes 1945 das Grundgesetz als „vorläufige Verfassung“ beschlossen wurde, ist nach Belieben der Herrschenden austauschbar – und lange nicht jeder, der angehöriger des deutschen Volkes ist, ist gerngesehener Bürger der BRD. Staatsbürgerschaft ist keine Bluts-, sondern eine Einstellungsfrage. Der Staat ist nicht „eine Organisation, deren Zweck die Erhaltung des Volkes ist“, wie er über Jahrtausende verstanden wurde, sondern der Staat ist eine Firma mit teilweise unkündbarer Belegschaft, die den Managern schon lange ein Dorn im Auge ist und daher zu spüren bekommt, dass nur, wer sich für die Firma einsetzt, auch mit staatsbürgerlichen Freiheiten entlohnt wird, jeder andere diesbezüglich jedoch allenfalls einen Hungerlohn empfängt.

Erinnerungen werden wach zum Gegenstück der BRD, welches ebenfalls 1949 entstand und sich dann nach 40 Jahren über Art. 23 alte Fassung GG dem Geltungsbereich des Grundgesetzes anschloss. Auch dort, in der DDR, feierten die Machthaber noch stolz und selbstbewusst einen „runden Geburtstag“ – in den Reden und im Geiste unüberwindbar weit entfernt vom deutschen Volk in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone. Auch die DDR nannte sich „demokratisch“. Auch die DDR bespitzelte, schikanierte, verfolgte und inhaftierte Oppositionelle. Auch die Verfassung der DDR enthielt Grundrechte. Auch in der DDR lobten die Demokraten ihren eigenen Staat, als dessen wirtschaftlicher Ruin und der nicht aufzuhaltende Zusammenbruch der Sowjetunion bereits in aller Munde waren.

Die Parallelen zur BRD und den selbstverliebten Feierlichkeiten derer, die das deutsche Volk am liebsten entlassen und auf dem „Arbeitsmarkt Welt“ seinem Schicksal überlassen würden, sind unübersehbar – und bald schon wird man auch eine letzte Parallele ziehen können. So wusste schon der preußische Politiker Heinrich Leo Mitte des 19. Jahrhunderts: „Jedes Jubiläum ist eine Vorfeier des Begräbnisses.“ Wir wünschen gelungene Bürgerfeste im ganzen Staat!
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