Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der BRD in Kraft – eine Sammlung provisorischen Staatsrecht- und Verfassungsrechts für einen von den Westalliierten gegründeten Staat. Ein bis dahin in dieser Tragweite nicht gekannter Grundrechtskatalog, die Abschaffung der Todesstrafe und eine dezentralisierte Organisation des Gesamtstaates waren die Errungenschaften, die weit über das hinausgingen, was die Westalliierten jener Zeit selbst in ihren Staaten als erforderlich erachteten. Dies verwundert: War es ein Experiment, wie viel Freiheit man einem Volk zugestehen kann, ohne, dass der Machtapparat des Staates darunter zusammenbricht? Wenn ja, ist es vortrefflich gelungen, denn dieser Staat besteht noch heute und feiert selbstbewusst seinen 60. Geburtstag. Es ist tatsächlich möglich, den Staatsbürgern schier grenzenlose Freiheiten einzuräumen und dennoch ein funktionierendes Gemeinwesen zu erhalten. Oder etwa doch nicht?