Artikel 5 des Grundgesetzes im angeblich freiheitlichsten Staat, den wir je auf deutschem Boden hatten, regelt die Meinungsfreiheit. Diese kann natürlich nicht grenzenlos sein. Die Kanzlerin beispielsweise als Ferkel zu beschimpfen, würde die öffentliche Ordnung doch sehr stören. In früheren Jahrhunderten wäre dergleichen Majestätsbeleidigung (crimen laesae maiestis) gewesen, und der Schuldige hätte vielleicht sogar aufgehängt oder einen Kopf kürzer gemacht werden können. Also nennt Artikel 5 GG in seinem zweiten Absatz "Schranken". Genau lauten diese: