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BRD hat immer noch keine Verfassung!
27.08.2007 | Autonome Nationalisten Aachen (ANA)
Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat bestimmt schon einmal etwas von einer Verfassung gehört, die z.B. vom Verfassungsschutz geschützt werden soll. Doch fast niemanden ist der Umstand bekannt, dass Deutschland keine Verfassung besitzt und so auch keine souveräner Staat ist! Wir besitzen nur ein Grundgesetz, welches aber keine Verfassung ist. So heißt es im Art. 146 GG:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Den letzten Artikel des Grundgesetzes muss man mit Bedacht lesen und durchdenken. Dann offenbaren sich zwei Umstände, die in der täglichen Diskussion normalerweise nicht zu finden sind: Zunächst schließen wir nämlich, dass wie gesagt das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn Art. 146 GG sagt ja, dass das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Da das Grundgesetz aber noch gilt, kann es keine Verfassung sein.

Alsdann schließen wir aus demselben Satz, dass das Grundgesetz außer Kraft tritt, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird, dass das Grundgesetz offensichtlich nicht vom Deutschen Volk und nicht in freier Entscheidung beschlossen wurde - was in der Tat mit historischen Tatsachen belegt werden kann. So wurde das Grundgesetz nämlich vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am 8. Mai 1949 von den Westalliierten Siegermächten am 12.05.1949 unter Vorbehalt genehmigt. Was da also am 23.05.1949 verkündet und am folgenden Tag in Kraft gesetzt wurde, zeigt deutlich die Handschrift der Alliierten Siegermächte, die bekanntlich bis zur Einheit im Oktober 1990 die Deutschen beschränken und beherrschen wollten ("Containment"), und das taten sie im Grundgesetz mit den Mitteln des Föderalismus und der Einbindung in internationale Organisationen wie insbesondere die Europäische Union, die den Deutschen so viele Hoheitsrechte nimmt, dass auch heute, fast zwei Jahrzehnt nach der Einheit, noch immer ein wirksames Containment gegeben ist, auch ganz ohne DDR und Teilung. Arbeitslosigkeit und Sozialkrise sind die Folgen bis in die Gegenwart.

Im Grundgesetzt ist außerdem zu lesen, dass eine Demokratie vom Willen des Volkes lebt. Doch wie soll das funktionieren, wenn keine vom Volke beschlossene Verfassung existiert?

Interessant ist außerdem, dass ein Land, welches besetzt wurde, erst eine eigene Verfassung beschließen kann, wenn es einen sogenannten Friedensvertrag mit den Siegermächten abschlossen hat. Nun, weder die Bundesrepublik Deutschland noch das Deutsche Reich hat mit den westlichen Alliierten einen solchen Vertrag abgeschlossen. So, jetzt fragt man sich nur warum? Dies ist ganz einfach zu erklären.

So lange die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ihren jetzigen juristischen Status mit einem Grundgesetz als besatzungsrechtliches Regierungsmittel behält - was immer noch der Fall ist -, solange haben die alliierten Siegermächte rechtlich ganz legal die Möglichkeit im Falle eines den alliierten Siegermächten unerwünschten Handelns der BRD, gleich welcher Art, dieselbige wieder zu besetzen und jegliche Eigenständigkeit der BRD sofort wieder aufzuheben. Diese "Option" möchte natürlich jede Siegermacht über das besiegte Land behalten, und mit einem Grundgesetz als besatzungsrechtliches Regierungsmittel ist dies auch ganz legal und nach internationalem Recht jederzeit möglich. Nach einem Friedensvertrag mit dem besiegten Land und mit einer eigenen rechtskräftigen echten Verfassung (nicht Grundgesetz!) im besiegten Land, wäre dies nicht mehr ohne weiteres möglich, dann wäre dies auch nach internationalem Recht als ein Angriff der Souveränität des betreffenden Landes und somit als kriegerischer Akt gegen das betreffende Land zu definieren. Somit dürfte zumindest ein Grund klar auf der Hand liegen, warum die alliierten Siegermächte kein Interesse an einem Friedensvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland und einer bundesdeutschen Verfassung (nicht Grundgesetz!) haben.

Soviel zur „Demokratie“ und „Souveränität“ der BRD!

Besatzer raus! – und für eine deutsche Verfassung!
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