Der Nationale Sozialismus – liberalistisch oder sozialistisch? (I + II)
29.09.2010 | Syndikat-Z.org
An dieser Stelle ein Text, wovon der erste Teil bereits seit einigen Monaten im Netz abrufbar ist. Hier nun der vollständige Text vom Syndikat.
Teil I: Diese Frage ist und bleibt zeitunabhängig aktuell. Das Problem ist, dass sich nicht jeder über den Begriff des Sozialismus im Nationalsozialismus einig ist. Die Frage lautet also: Ist der Nationale Sozialismus sozialistisch oder kapitalistisch bzw. (wirtschafts-)liberalistisch? Von einem unabhängigen Standpunkt aus gilt es diese heikle Frage zu klären.
Allgemein gibt es zu diesem Thema drei verschiedene Standpunkte, die (wie auch anders) zumeist aus entsprechenden drei verschiedenen Lagern kommen. Selbstverständlich bestätigen an dieser Stelle Ausnahmen die Regel.
Liberale, also jene, die einen freien Markt anstreben und dem Staat lediglich eine „Nachtwächter“-Funktion zuschreiben wollen (nach Adam Smith), sind durchaus der Ansicht, der Nationalsozialismus sei ein Sozialismus gewesen – Schließlich hat der Staat effektiv in die Wirtschaft eingegriffen und den Markt in vielerlei Hinsicht gesteuert.
(Linke) Sozialisten und Kommunisten jeglicher Ausprägung sehen in der Wirtschaft im Nationalsozialismus – Im absoluten Gegensatz zu den Liberalen – nichts weiter als eine herkömmliche Marktwirtschaft mit keinerlei sozialistischen Elementen: Da es im Nationalsozialismus keine klassenkämpferischen Bestrebungen gab und die Vergesellschaftung der Produktionsmittel (nach Karl Marx) nicht in Angriff genommen wurde, könne es sich nicht um einen Sozialismus handeln.
Nationalsozialisten selbst scheinen sich in der Frage nicht ganz einig zu sein. So gibt es Nationalsozialisten, die offen zugeben, dass der Nationalsozialismus nichts mit dem Sozialismus gemein hat – Also die Schaffung von sozialer Gerechtigkeit und die Überwindung des Kapitalismus durch die Neuorganisierung des Marktes durch (radikale) soziale Reformen gesichert sehen. Andere Nationalsozialisten definieren den Sozialismus hingegen vollkommen anders, was sie zu dem Schluss kommen lässt, dass der Nationalsozialismus durchaus ein Sozialismus ist – Allerdings anders verstanden, als es bspw. linke Sozialisten tun.
1. Sozialismusverständnis und soziale Praxis im historischen Nationalsozialismus
Zunächst aber die Definition des Führers der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), Adolf Hitler, dem es gelang, den Nationalsozialismus von 1933-1945 in Deutschland als „Drittes Reich“ zu etablieren. Er definierte den Sozialismus weniger ökonomisch als einen Grundsatz zwischenmenschlicher Beziehung, wenn er von einem „Sozialismus der Tat“ sprach. Dieser „Sozialismus der Tat“ hatte mit dem eigentlichen Sozialismusbegriff kaum etwas gemein. Der Pflichtbegriff, den Hitler oft gebrauchte, geht mit dem Sozialismusbegriff einher.
In einer Rede Hitlers vom 28. Juli 1922 heißt es dazu: Wer bereit ist, für sein Volk so vollständig einzutreten, dass er wirklich kein höheres Ideal kennt, als nur das Wohlergehen dieses seinen Volkes, wer unser großes Lied „Deutschland, Deutschland über alles“ so erfasst hat, dass nichts auf dieser Welt ihm höher steht als dieses Deutschland, Volk und Land, Land und Volk, der ist ein Sozialist.
Später schreibt Hitler allgemein zum Thema Wirtschaft in seinem Hauptwerk „Mein Kampf“: [...] Der Staat ist ein völkischer Organismus und nicht eine wirtschaftliche Organisation[...].Die innere Stärke [fällt] nur in den allerseltensten Fällen mit der sogenannten wirtschaftlichen Blüte zusammen[...], wohl aber [scheint] diese in unendlich vielen Beispielen den bereits nahenden Verfall des Staates anzuzeigen [...]. (Mein Kampf, S. 164-168)
So sei es die Pflicht des Deutschen, den Eigennutz hinter den Gemeinnutz zu stellen. (Konkrete Parolen: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz!“; „Du bist nichts, dein Volk ist alles!“) Auf diesem Grundsatz fußte die nationalsozialistische Gesellschaft als solche und die Wirtschaft, die sich zwar dem Staat bedingungslos unterstellen musste, jedoch an sich nicht sozialistisch aufgebaut war – Es gab nach wie vor eine Marktwirtschaft, die allerdings stark – nach sozialen Prämissen – kontrolliert und gesteuert wurde.
An dieser Stelle wollen wir allerdings weniger auf die Theorie des Nationalsozialismus, als auf die tatsächliche Praxis eingehen. Entgegen vieler Meinungen, die Wirtschaft im Nationalsozialismus sei der „sozialen Marktwirtschaft“ der Bundesrepublik gleich, bediente sie sich einzigartiger und sozialreformistischer Instrumente und Mechanismen, die man sowohl vor der Zeit des Nationalsozialismus als auch in heutiger Zeit nicht vorfindet.
Als Beispiel wäre an dieser Stelle etwa die Deutsche Arbeitsfront (DAF) zu nennen, dessen Ziel es war, eine „Volks- und Leistungsgemeinschaft“ zu bilden, die dafür Sorge tragen sollte, jeden Volksgenossen, den entsprechenden Fähigkeiten und Talenten nach, an seinen angestammten Platz zu setzen. Der Sinn war an dieser Stelle, es jedem Volksgenossen zu ermöglichen, höchste und beste Leistungen für die Volksgemeinschaft zu erbringen.
Neben dieser Aufgabe hatte sie außerdem dafür Sorge zu tragen, den Arbeiter im nationalsozialistischen Sinne ideologisch zu schulen, um zum einen die Motivation zu erhöhen und zum anderen um (marxistische) Zersetzung innerhalb des werktätigen Volkes zu verhindern. Sie ist also auch ein Instrument für die Schaffung einer neuen Gesellschaft.
Die DAF war, obgleich ihrer fundamentalen Aufgabe, keine Zwangsgruppierung – Der Eintritt basierte auf Freiwilligkeit.
Adolf Hitler selbst sagte bezüglich der neuen Strukturierung der Arbeitsverteilung: Ich werde keinen größeren Stolz in meinem Leben besitzen als den, einst am Ende meiner Tage sagen zu können: ich habe dem Deutschen Reiche den deutschen Arbeiter erkämpft! (Zitat vom ersten Kongress der DAF 10. Mai 1933)
Die DAF bildete ein enorm wichtiges Instrument in der Neustrukturierung der Deutschen Wirtschaft nach dem Zusammenbruch der Weimarer Republik und der Machtübernahme Adolf Hitlers und der Nationalsozialisten 1933; sie zählte im Jahre 1933 etwa 24,5 Millionen Einzelmitglieder.
Ein weiterer wichtiger Kontrollmechanismus in der Deutschen Wirtschaft war das Einsetzen einer Art Kommission, die die Arbeit der Unternehmer, im Nationalsozialismus Betriebsführer genannt, kontrollierte und bewertete. Sie wurden vor allem in größeren Wirtschaftsgebieten eingesetzt. Diese „Treuhänder“, die dem Reichsarbeitsminister unterstanden, sollten die Arbeiterschaft, im Nationalsozialismus Gefolgschaft genannt, vor Willkür und ungerechten Maßnahmen des Betriebsführers schützen und für den innerbetrieblichen Frieden sorgen. Dazu gehört auch die Überprüfung des Lohns, den die Gefolgschaft bekommt – Wurde dieser als zu niedrig erachtet (Dies kam durchaus sehr oft vor), war der Betriebsführer dazu verpflichtet, den Lohn soweit zu erhöhen, wie es die Treuhänder für angemessen hielten. Zwar musste ein Gericht entscheiden, ob die Vorschläge des Treuhänders angemessen sind, allerdings zeigt die Statistik, dass die Gerichte in den allermeisten Fällen zugunsten der Treuhänder entschieden haben.
Dass dies nicht nur Theorie, sondern auch durchaus Praxis gewesen ist, zeigen die Zahlen der Verhandlungen vor dem Ehrengericht (welches die zuvor genannten endgültigen Entscheidungen für oder gegen den Arbeitgeber zu fällen hatte und in jedem Bezirk, in dem ein Treuhänder eingeteilt war, eingerichtet wurde) im Jahre 1935: Nur 4 von 156 Fällen wurden für den Arbeitgeber entschieden; die restlichen Fälle hatten also eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der jeweiligen Arbeiterschaft zur Folge.
Dies ist, obwohl eine gewisse funktionelle Ähnlichkeit besteht, nicht mit einem gewerkschaftlich organisierten Arbeiterschutzes zu vergleichen. Im Nationalsozialismus wurden alle Parteien, außer die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, verboten. Die Treuhänder, die gezielt vom Staat eingesetzt wurden, mussten also vollkommen im Sinne der Parteiführung handeln. Gewerkschaften hingegen sind Organisationen, die unabhängig vom Staat agieren und dementsprechend auch unterschiedliche Vorstellungen von Gerechtigkeit im Arbeitswesen an den Tag legen – Einheitliche Regelungen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind somit ein Ding der Unmöglichkeit.
Außerdem haben Gewerkschaften de facto keinerlei Rechte. Sie können lediglich ihre Veränderungsvorschläge fordern und versuchen, diese durch (General-)Streiks oder ähnlichen Mitteln durchzusetzen. Der nationalsozialistische Treuhänder besaß als Beamter im Gegensatz dazu die Bevollmächtigung, die innerbetriebliche Führung des Arbeitgebers zu bewerten und ihn zu gegebenen Anlass vor ein zuständiges Gericht zu stellen, welches über den weiteren Verlauf im Betrieb entscheidet, ohne dass der Arbeitgeber Einfluss darauf nehmen kann.
Die Behauptung, die Nationalsozialisten entrechteten den deutschen Arbeiter, ist somit eine plumpe Falschaussage; wie man sieht, wird die rechtliche Instanz des Arbeiters nicht gänzlich mit den Gewerkschaften abgeschafft, sondern lediglich durch eine neue rechtliche Instanz ersetzt.
Teil II
Wie wir sehen, war das Wohl des Werktätigen im historischen NS ein zentrales Thema und erklärtes Ziel. Wir wollen nun also weniger auf die Vor- oder Nachteile von Gewerkschaften oder DAF eingehen, sondern noch einige staatlich verordnete Dinge benennen, die die nationalsozialistische Regierung seinerzeit unternommen hat.
Die Nationalsozialisten setzten nicht wenige Gesetze im Kraft, die sich vor allem mit dem Verhältnis zwischen Gefolgschaft und Betriebsführer beschäftigten. Insbesondere wäre an dieser Stelle der Kündigungsschutz zu nennen, den es in der Weimarer Republik (mit einem, trotz Sozialdemokratie, typisch liberalistischen Wirtschaftssystem!) so nicht gegeben hat. Er kam jenen Arbeitern oder Angestellten zugute, die mindestens ein Jahr dem gleichen Betrieb angehören und ab diesem Zeitpunkt im Begriff sind, gekündigt zu werden. Die Betriebsgröße musste mindestens eine Gefolgschaft von 10 Arbeitern oder Angestellten umfassen. Die Arbeiter und Angestellten, die besagten Kündigungsschutz genossen, konnten binnen zwei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht gegen eine – insofern ungerecht und nicht den Verhältnissen entsprechende – Kündigung klagen.
Dieser Kündigungsschutz wurde im Falle von Massenentlassungen (wie es sie in der Weimarer Republik zuhauf gegeben hat!) verschärft, indem diese Kündigungen dem zuständigen Treuhänder mit Begründung dokumentiert und angezeigt werden mussten.
Dass all diese Methoden, verknüpft mit der zweifellos vorbildlichen Arbeit der DAF und den Treuhand-Beamten, die im Umkehrschluss von entsprechenden Gesetzen der nationalsozialistischen Regierung überhaupt erst gestärkt und handlungsfähig gemacht wurden, zum inneren Frieden in den Betrieben maßgeblich beitrug, zeigt folgende Statistik:
Streitfälle auf 1000 Beschäftigte im Jahr:
1932: 21,9; 1933: 14,1; 1934: 9,0; 1935: 8,4.
Man erkennt deutlich, dass die Streitfälle zwischen Betriebsführer und Gefolgschaft (sogenannte „Klassenkämpfe“, wie es die Marxisten zu sagen pflegen.) pro Jahr deutlich abgenommen haben – Wenn sie auch nicht vollständig beseitigt werden konnten.
Weiter wäre die „Leipziger Vereinbarung“ am 21. März 1935 zu nennen. Ihr Ergebnis beinhaltete die Bildung von „Arbeitsausschüssen“ in den jeweiligen Wirtschaftsbezirken, die eine Beraterfunktion innerhalb der Fachämter haben sollten. Dies sollte eine einheitliche Zusammenarbeit auf sozial- und wirtschaftspolitischen Gebiet als auch Eigenverantwortung und Selbstverwaltung gewährleisten. Dass auch diese Beschlüsse relativ zügig und konsequent in die Tat umgesetzt wurden, verdeutlicht die Tatsache, dass bereits ab der zweiten Hälfte des Jahres 1935 etwa 3.900 Arbeitsauschüsse nach diesem Schema gebildet wurden. Mitglieder setzten sich sowohl aus Gefolgschaft als auch aus Betriebsführern zusammen. Ingesamt umfassten die Arbeitsauschüsse etwa 36.000 Mitglieder.
Für größere Wirtschaftsgebiete wurden sogenannte „Arbeitskammern“ errichtet; die „Reichsarbeitskammer“ war zuständig für das gesamte Reichsgebiet. In ihnen wurden jene Personen konzentriert, die sich durch Fachwissen im Sozial- und Wirtschaftsbereich auszeichneten und kompetente Ratschläge geben konnten.
Für das Gewerbe regelt das „Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft“ vom 27. Februar 1934 die Organisation nach Fachgruppen, die sich in sechs Reichsgruppen aufteilen – Industrie, Handel, Handwerk, Banken,Versicherungen und Energiewirtschaft. Diese Gruppen sind wiederum jeweils in Wirtschafts- und Fachgruppen eingeteilt. Ziel ist auch hier eine kompetente, aber auch einheitliche, Beratung und Unterstützung zur Verbesserung der Betriebsführung. Die Mitgliedschaft in diesen Gruppen ist seit 1934 Pflicht. Die oberste Instanz dieser organischen Gliederung ist die Reichswirtschaftskammer, die mit den jeweiligen Eliten der verschiedenen Kammern wichtige soziale und wirtschaftliche Fragen diskutiert und außerdem dafür sorgt, dass die Zusammenarbeit mit der DAF auf einer vertrauensvollen Basis funktioniert.
Diese enge Verbindung zwischen Staat und einer trotzdem selbst funktionierenden Wirtschaft war zu diesem Zeitpunkt revolutionär und in der Welt einzigartig. Zu dieser Zeit gab es wirtschaftspolitisch lediglich zwei Extremen: Zum einen die vollkommen liberalisierte, unabhängige und dadurch zwangsweise kapitalistische Wirtschaft, wie sie während dieser Zeit in den USA oder Großbritannien stereotypisch war; zum anderen die ohne Ausnahme vom Staat gesteuerte Planwirtschaft im Sowjetkommunismus der UdSSR. Der Nationalsozialismus wagte somit offenkundig den zuvor bereits propagierten „Dritten Weg“: Die Politisierung und Sozialisierung des reichsweiten Produktionsprozesses zugunsten der Volksgemeinschaft.
Belassen wir es aber an dieser Stelle bei diesen groben Fakten und beschäftigen uns genauer mit der nationalsozialistischen Lohnpolitik.
Anders als man es heutzutage zu vermuten mag (und wie es von Historikern gerne „vergessen“ wird), ist der „Mindestlohn“ eine nationalsozialistische Erfindung. Der Nationalsozialismus sah sein soziales Verständnis allerdings nicht in Gleichheit, sondern in Gerechtigkeit. So wurde der „Mindestlohn zur Erhaltung des Lebens und der Arbeitskraft“ mit einer gesicherten Lohnerhöhung im Falle von individueller Leistungssteigerung gekoppelt. Die individuelle und kollektive Leistung galt im Nationalsozialismus als Auszeichnung und sollte auch dementsprechend honoriert werden.
Dies blieb vorerst allerdings Theorie. Die Ökonomen der NSDAP waren sich durchaus darüber bewusst, dass man eine solche Tarifordnung nicht von heute auf morgen – und vor allem ohne praktische Erfahrung – verwirklichen kann. Also entschied man sich, sich langsam dem Ziel anzunähern.
Dazu ein Zitat aus dem Werk „Deutsche Sozialpolitik“ (S. 36): Es ist nicht so, dass die Verwirklichung der nationalsozialistischen Lohngrundsätze engelgleiche Wesen von überirdischer Gerechtigkeit und ohne jede menschliche Schwäche voraussetzt. Dann müssten allerdings diese Grundsätze utopisch bleiben. Ihre Verwirklichung erfordert ja aber nicht mehr als die innere Wandlung der Menschen in der Wirtschaft zu ehrlichen Nationalsozialisten, die sich des gesunden Erwerbsstrebens zwar nicht schämen, dieses Streben aber in übergeordnete Forderungen der Volks- und Schicksalsgemeinschaft sinnvoll einfügen.
Am 1. April 1938 traten neue Tarifverordnungen in Kraft, die dem Arbeitnehmer maßgebliche Vorteile verschafften: Erhöhung des Mindestlohns, Verlängerung der Kündigungsfrist, eine Unkündbarkeit nach 25 Jahren Dienstzeit sowie sogenannte Dienstzeitzulagen, d.h. der Arbeitnehmer bekommt mehr Lohn, wenn er eine gewisse Zeit seinen Dienst in einem Betrieb abgeleistet hat.
Weiter schrieb die Arbeitszeitverordnung vom 30. April selben Jahres vor, dass die allgemeine Arbeitsdauer von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden darf, d.h. dem männlichen Erwachsenen musste nach absolvierter Arbeit eine Freizeit von 11 Stunden gewährt werden. Für Frauen und Jugendliche wurden Sonderregelungen in Form von erhöhtem Schutz eingeführt.
Man hat außerdem versucht, eine Gewinnbeteiligung für die Gefolgschaft zu realisieren. Dies sollte jedoch nicht schematisch geschehen – was auch nicht der nationalsozialistischen Auffassung entsprechen würde -, sondern wieder der individuellen Leistung eines jedes Einzelnen in der Gefolgschaft nach geregelt werden.
Auch der Urlaub für alle Werktätigen wurde im Nationalsozialismus neu organisiert.
Bezüglich der Urlaubsregelungen für einen jeden Beschäftigten sagte der Sozialpolitiker Willy Müller:
Es gibt heute in Deutschland wohl keine Berufsgruppe einschließlich der Lehrlinge mehr, die nicht jährlich einen vollbezahlten, unabdingbaren längeren Erholungsurlaub erhält.
Anzumerken wäre noch an dieser Stelle, dass die Urlaubszeit auch tatsächlich für die Erholung genutzt werden musste; Extraarbeit war nicht gestattet.
Kommen wir aber an dieser Stelle wieder zur DAF. 1934 wurde selbige dahingehend umgestaltet, dass die Rechtsberatung nun nicht mehr in Verbänden, sondern in entsprechenden Stellen im Zentralbüro der DAF organisiert ist. Das bedeutet, dass nun sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gleichermaßen beraten werden, um zum einen egoistischen Bestreben vorzubeugen und zum anderen um die Beratung ganz im Sinne des proklamierten Ziels der Volksgemeinschaft zu gestalten. Auch dies trug bereits kurz nach Einführung erste Früchte. Etwa 295.000 Streitfälle mit einem ungefähren Wert von 18.000.000 Reichsmark konnten so geschlichtet und geregelt werden. Die Beratungen erfolgten kostenlos und die Fälle, die letztendlich vor dem Arbeitsgericht ausgefochten wurden, sind stark zurück gegangen.
Im Jahre 1934 wurde die DAF außerdem weiter ausgebaut. Die neu eingeführten „Werkscharen“ – kleine, geschulte Gruppen von etwa 30 Personen, die dem gleichen Betrieb angehören -, sollten innerhalb des Betriebs nun dafür sorgen, dass sowohl Betriebsführer als auch Gefolgschaft den Nationalsozialismus verstehen und lieben lernen.
Die Werkscharen waren in drei Untergruppen aufgeteilt: eine Gruppe für Volksgesundheit, eine für Kraft durch Freude und eine für die Berufserziehung.
Dies war eine Reaktion auf die offensichtliche schlechte Stimmung der Gefolgschaften und Betriebsführer, die viele vom Staat verordneten Maßnahmen für den Betrieb nicht nachvollziehen konnten. (Es gab hier und dort immer noch Ambitionen, einen Betrieb zu bestreiken!)
Dem sollte durch innerbetriebliche Schulung vorgebeugt werden. Die Werkscharen fungierten an dieser Stelle als Sprachrohr der höhergestellten Ämter innerhalb der DAF. Immer, wenn jene Ämter der Masse Botschaften vermitteln wollten, kamen die Werkscharen zum Einsatz.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass jener Betrieb, der am meisten (im Sinne des 4-Jahres-Plans Adolf Hitlers) durch nationalsozialistisches Handeln die Idee der Volksgemeinschaft nach vorne gebracht hat, mit dem Abzeichen der „Goldenen Fahne“ ausgezeichnet wurde.
Die Frage, wie man effizient die Besten in einem Beruf ermitteln und fördern konnte, wurde geschickt geklärt: Man führte sogenannte „Reichsberufswettkämpfe“ ein, bei welchen begabte Arbeiter und Angestellte ihr Können unter Beweis stellten. Am 11. Juli 1939 wurde das „Begabtenförderungswerk des deutschen Volkes“ gegründet, um allen Leistungswilligen und Leistungsfähigen den Aufstieg gen beruflicher Meisterschaft zu ermöglichen.
Im Punkt 20 des Parteiprogramms der NSDAP heißt es dazu: Wir fordern die Ausbildung geistig besonders veranlagter Kinder armer Eltern ohne Rücksicht auf deren Stand oder Beruf auf Staatskosten.