Der tägliche Wahnsinn: Wie die BRD-Gerichte Kinderschänder laufen lassen!
15.05.2009 | Nationaler Widerstand Dortmund
Derzeit wird vor der 31. Strafkammer des Landgerichts in Dortmund gegen ein Elternpaar verhandelt, welches im Sommer 2006 ihre gerade einmal 4 Jahre alte Tochter bzw. Stieftochter schwer misshandelten. Über 4 Wochen hinweg wurden dem Kind schwerste Wunden, Hämatome, Fesselspuren und Brandverletzungen am ganzen Körper zugefügt.
Für solch ein Verbrechen, welches das Leben des Kindes für immer zerstört hat und neben den physischen Verletzungen für bleibende seelische Schäden verantwortlich ist, fordert die Staatsanwaltschaft gerade einmal 2 Jahre und 9 Monate Haft für den Stiefvater, welcher sich als Haupttäter herauskristallisierte und eine Bewährungsstrafe für die leibliche Mutter, die ebenfalls beim Foltern ihrer eigenen Tochter mitgewirkt hat.
Während für politische Meinungsäußerung jahrelang Strafen, die bis zu einer lebenslangen Inhaftierung reichen, verhängt werden, kommen Kinderschänder immer wieder mit lächerlichen Urteilen davon, die nicht selten zur Bewährung ausgesetzt werden. Sollte dann doch eine Gefängnisstrafe verhängt werden, ist wegen „guter Führung“ und einer angeblich gelungenen Therapie meißt mit einer frühzeitigen Haftentlassung zu rechnen, nach welcher der Pädofile wieder auf die Allgemeinheit losgelassen wird.
Als Nationale Sozialisten sehen wir es als eine wichtige Aufgabe, die Bevölkerung über diese Umtriebe zu warnen und nicht blind zuzusehen, wenn wieder einmal ein Kind vergewaltigt oder sogar ermordet wird. Die jüngsten Beispiele in Heinsberg, Datteln und Recklinghausen verdeutlichen, dass es notwendig ist, die Bevölkerung aufzuklären, da häufig nicht einmal den Nachbarn von Sexualstraftätern mitgeteilt wird, welches Subjekt dort wohnt und so eine nicht einzuschätzende Gefahr, beispielsweise für Kinder aus der Nachbarschaft, besteht.
Wir fordern die Todesstrafe für Kinderschänder und eine 0 %tige Rückfallsquote!