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Der Verlust der Lufthoheit und das Mosaiksteinchen Aschewolke
07.05.2010 | Autonome Nationalisten Leverkusen/Leichlingen (ANL)
Noch vor kurzem war sie in aller Munde. Eine riesige Aschewolke soll von einem Vulkan in Island, mit dem für viele unaussprechlichen Namen Eyjafjallajökull, ausgestoßen worden sein, weshalb der komplette Flugverkehr lahmgelegt wurde. Katastrophenmeldungen, die vor einem Zusammenbrechen der Wirtschaft warnten, Menschen, die tagelang an Flughäfen ausharren mussten und plötzlich war alles vorbei. Was war da eigentlich los? Ein kritischer Rückblick und einige Informationen, die man in den offiziellen Medien einfach ignoriert.

Der Beginn

Am 20. März brach der Vulkan nach fast 200 Jahren das erste Mal wieder aus. Seine Aktivitäten steigern sich immer weiter, bis es am 14. April zu einem weiteren Ausbruch kommt, bei dem auch die bekannte Aschewolke freigesetzt wird. Wegen der Asche in der Luft wird der Flugverkehr bis Nordnorwegen gestoppt. Ab dem 15. April werden die meisten Flüge bereits abgesagt, ab dem 16. April sperren rund ein Dutzend Länder ihren Luftraum ganz oder teilweise. Deutschland sperrt seinen Luftraum komplett. Doch hier stellen sich bereits die ersten beiden wichtigen Fragen: Wer hat die Macht dazu den Luftraum zu sperren und aufgrund welcher Umstände wurde solch eine Sperrung durchgeführt?

Wer kann den deutschen Luftraum sperren?

Ob man es glaubt oder nicht, das wissen inzwischen selbst die Regierenden nicht mehr. Schuld ist auch hier die zunehmende Aufhebung der nationalstaatlichen Souveränität zugunsten der EU.

„Die europäische Flugsicherungsbehörde Eurocontrol hatte zunächst erklärt, sie habe Teile des deutschen Flugraums wegen der Vulkanasche gesperrt. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und die Deutsche Flugsicherung stellten allerdings klar, dass es keine Sperrung gebe.“1

Die European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL) wurde am 13. Dezember 1960 durch Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Bundesrepublik Deutschland gegründet. 1966 trat Irland bei, 1980 Portugal.
Sie war zunächst gegründet worden, um die Kontrolle des oberen Luftraums ihrer Mitgliedstaaten zu übernehmen. Da die Nationalstaaten damals allerdings noch an ihrer Souveränität hingen konnte sie diese Aufgabe nicht wirklich übernehmen; die Kontrolle verblieb bei den Nationalstaaten und die Eurocontrol beschränkte sich zunächst auf die Forschung und Entwicklung von Flugsicherungssystemen. Eurocontrol ist offiziell keine EU-Behörde, wird allerdings inzwischen von dieser kontrolliert und operiert praktisch als solche.

Bei Eurocontrol laufen heutzutage alle Informationen zusammen. Die Eurocontrol-Abteilung “Central Flow Management Unit” (CFMU) wertet alle Informationen aus und vergibt die Startzeiten an alle Flugzeuge im europäischen Raum.

Die nationalen Flugsicherungen wurden so letztendlich doch noch entmachtet. Die Flugverbote gingen also von Eurocontrol aus. Ob der deutsche Bundesverkehrsminister und die Deutsche Flugsicherung nun eine Sperrung des Luftraums erlassen haben oder nicht ist für die Piloten und die Flughäfen kaum entscheidend, da sie ohne die Informationen von Eurocontrol den Flugbetrieb nicht aufrecht erhalten können.
Bevor wir zu den Gründen der Sperrung des Luftraums kommen beschäftigen wir uns noch kurz mit einer anderen Frage, die sich für uns aus diesen Erkenntnissen heraus aufgeworfen hat:

Ist es den BRD-Politikern vollkommen egal, dass Deutschland von der EU entmachtet wird?

Jeder der sich ein wenig mit Politik beschäftigt, weiß die Antwort auf diese Frage. Natürlich ist es den Politikern vollkommen egal. Auch in diesem Fall haben sie an dieser Entmachtung ihres eigenen Landes schon Jahrzehnte gearbeitet. Doch fangen wir von vorne an.

Die Flugsicherung war Westdeutschland erst 8 Jahre nach Ende des Krieges von den Besatzungsmächten übergeben worden. So wurde 1953 die Bundesanstalt für Flugsicherung gegründet.

Etwas weniger als 40 Jahre später machte sich die Regierung Kohl daran, die ersten Weichen zu stellen, um die Kontrolle über den Luftraum aus den Händen des deutschen Staates zu reißen. So änderte man am 14. Juli 1992 sogar das Grundgesetz.

Hieß es in Artikel 87d Absatz 1 davor noch:

“(1) Die Luftverkehrsverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung geführt.”

wurde dies kurzerhand geändert in:

“(1) Die Luftverkehrsverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Über die öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Organisationsform wird durch Bundesgesetz entschieden.2

Daraufhin wurde die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) sofort durch die von Kohl geführte CDU/FDP-Regierung kommerzialisiert und in die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) umgewandelt. Noch hielten deren Anteile zwar die Bundesregierung, doch der erste Schritt zum Ausverkauf unseres Luftraums war getan.

Der nächste große Schritt folgte 2005. Die große Koalition von SPD und CDU/CSU unter Kanzlerin Merkel beschloss das Flugsicherungsgesetz, das dem Staat die Erlaubnis geben sollte fast 75 % der Anteile an der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zu verkaufen. Auch die Auslagerung von Betriebsteilen ins Ausland wäre durch dieses Gesetz möglich geworden. Das war dann allerdings so verfassungswidrig, das selbst ein altgedienter BRD-Kader es nicht mitmachen wollte und so verweigerte Horst Köhler seine Unterschrift für dieses Gesetz.

Allerdings bietet er in seiner Erklärung dazu, weshalb er dieses Gesetz mit einer „evidenten Verfassungswidrigkeit“ ablehnt, gleichzeitig auch schon den Ausweg aus dieser Misere an: Eine weitere Änderung des Grundgesetzes!
So schreibt er „Die Entscheidung des Bundespräsidenten richtet sich nicht gegen die Privatisierung einer staatlichen Aufgabe. Eine solche Privatisierung kann jedoch nur nach Maßgabe des geltenden Verfassungsrechts erfolgen. Dem Gesetzgeber ist es unbenommen, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für sein Vorhaben zu schaffen3

Diese Änderung forderte die SPD daraufhin natürlich sofort. Mit dieser sollten „die Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung des Privatisierungsgesetzes innerhalb weniger Monate vorliegen“4, sagte, der damalige und auch noch heutige verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer. Wie man sieht können Politiker sogar plötzlich mal ganz schnell handeln.

Doch am 7.März 2009 erklärten SPD und CDU dann einmütig die verfassungswidrigen Pläne zur Privatisierung der Flugsicherung aufzugeben. Stattdessen wollte man nun “die Voraussetzung schaffen, dass im Rahmen einer europaweiten Luftüberwachung auch ausländische Fluglotsen in Deutschland tätig werden dürften”5

Die Voraussetzungen zu schaffen meint hier wieder nichts anderes als das Grundgesetz zu ändern. Das deutsche Hoheitsrecht über die eigenen Lufträume sollte nun einfach an die EU übergeben werden. Und das verkündete man sogar recht offen, da sich jedoch keine einzige der Parteien im Bundestag dagegen stellte die deutschen Rechte einfach zu verschenken und auch die Medien kein großes Aufhebens machten wurde das alles problemlos über die Bühne gebracht.

Dabei wurde in einem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften” ganz offen die Verschenkung deutscher Hoheitsrechte gefordert. So hieß es:

“A. Problem und Ziel
Die Anpassung des Artikels 87d des Grundgesetzes (GG) durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) an die Vorgaben des Rechts der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums – Single European Sky – SES – stellt eine Abkehr von der bisherigen bundeseigenen Hoheitsverwaltung des Luftverkehrs dar. Sie schafft eine Bundesverwaltung unter Berücksichtigung vorrangigen Europarechts, die die Möglichkeit zur Beauftragung jeder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Flugsicherungsorganisation mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Flugsicherung eröffnet.
Ohne Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Neuregelung auf Ebene des einfachen Gesetzes können jedoch die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen in der Praxis nicht umgesetzt werden. Die verfassungsrechtliche Neuregelung sieht daher vor, dass das Nähere durch Bundesgesetz zu regeln ist.
Diesem Zweck dient das vorliegende Gesetz.

B. Lösung
Die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes werden angepasst und erweitert, um die Voraussetzungen für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Flugsicherung – einschließlich der Wahrnehmung von Flugsicherungsaufgaben in Deutschland durch ausländische Flugsicherungsorganisationen – zu ermöglichen.
Es werden so auf einfachgesetzlicher Ebene die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen, um neben der Beauftragung eines bundeseigenen Unternehmens (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) oder einer supranationalen Organisation auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages nach Artikel 24 GG (EUROCONTROL) auch andere, nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zertifizierte Flugsicherungsorganisationen in die Luftverkehrsverwaltung des Bundes einbeziehen zu können.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass künftig in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben die für die Flugsicherung vorhandenen Unterstützungsdienste (Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste sowie Flugberatungsdienste) nicht mehr als Hoheitsaufgaben des Bundes wahrgenommen, sondern in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft von Unternehmen im Rahmen ihrer marktwirtschaftlichen Betätigung erbracht werden können.
6

Dazu passend wurde kurz danach dann der Artikel 87d des Grundgesetzes mal wieder geändert. Ab dem 28.Mai 2009:
“(1) Die Luftverkehrsverwaltung wird in Bundesverwaltung geführt. Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden, die nach Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.”7

In einem Akt grenzenloser Heuchelei äußerte sich der bereits erwähnte verkehrspolitische Sprecher der SPD, Uwe Beckmeyer, so:

„Wir wollen die Kleinstaaterei in der Überwachung der Flugsicherheit in Europa überwinden. Das verkürzt die Flugwege und senkt damit den Kerosinverbrauch und die Verbraucherpreise für Fluggäste. Und das reduziert den CO2-Ausstoss und hilft damit der Umwelt. Die Flugsicherung bleibt eine hoheitliche Aufgabe des deutschen Staates. Mit der Änderung des Grundgesetzes stellen wir lediglich klar, dass die Flugsicherung auch auf dem Weg der Beleihung in mittelbarer Bundesverwaltung ausgeübt werden kann. Eine Privatisierung der deutschen Flugsicherung findet nicht statt.8

Während er, seine Parteifreunde von der SPD und die Mitregierenden der CDU/CSU sich also gerade darauf geeinigt hatten deutsche Hoheitsrechte an andere „Flugsicherungsorganisationen“ zu übergeben, wofür sogar das Grundgesetz geändert worden war, nebenbei bemerkt ohne jeden Aufschrei aus der „Opposition“, und gleichzeitig eine Privatisierung der deutschen Flugsicherung zwar noch nicht durchgeführt wurde, aber überhaupt erst möglich gemacht und somit vorbereitet wurde, behauptete er hier einfach das Gegenteil.

Doch wie man sieht muss man um dies zu erkennen wirklich weit ausholen. Dann wird einem dafür aber auch klar, dass offensichtlich für viele unserer BRD-Politiker die nationale Souveränität der europäischen Staaten schon lange reine Kleinstaaterei ist, die sie möglichst schnell durch einen europäischen Zentralstaat überwinden wollen!
Diese kurze Abschwenkung ist dann doch wieder etwas länger geworden. Doch wen das stört dem sei gesagt: Genau so ist es doch von den Herren und Damen ganz oben gedacht. Viele Winkelzüge werden gemacht, die einzeln scheinbar unbedeutend sind und erst wenn man sie zusammenfügt die Absichten klar hervortreten lassen. Genau weil sie sich auf die Oberflächlichkeit vieler Menschen verlassen können, auf die Unlust lange Texte zu lesen oder gar Hintergründe selbst zu recherchieren, können sie tun und lassen was sie wollen.

Nun endlich widmen wir uns dann aber doch der zweiten Frage, die am Beginn des Artikels gestellt worden ist:

Aufgrund welcher Umstände wurde die Sperrung des Luftraums durchgeführt?

Millionen Menschen saßen fest, die Lufträume vieler Länder waren komplett gesperrt, es gab Verluste in Milliardenhöhe. Alleine diese Tatsachen überzeugen viele Menschen davon, dass die Sperrung des Luftraums notwendig und richtig war.

So sprach genau ein meteorologischer Dienst von der angeblich so gefährlichen Aschewolke. Dieser meteorologische Dienst hatte aber auch keine wirklichen Erkenntnisse, sondern lediglich einige Werte der Konzentration von Vulkanasche in der Luft, die direkt nach dem Ausbruch gemessen worden waren. Dies gaben sie dann in den Computer ein, der ihnen dafür eine Computersimulation ausspuckte. Einzig und allein aufgrund dieser einen Computersimulation mit überzogenen Messwerten wurden die Flugverbote erlassen.

Besonders schön: Bei diesem einen meteorologischen Dienst handelte es sich auch noch um das Met Office, dem britischen Wetterdienst, der dem britischen Verteidigungsministerium untersteht.
Das Met Office hatte sich schon davor des öfteren durch seine Voraussagen lächerlich gemacht. So sehr, dass der staatliche Sender BBC bereits darüber nachdachte seine Voraussagen lieber von privaten Anbietern zu beziehen, da die Voraussagen des Met Office von der Bevölkerung in Großbritannien schon lange nicht mehr ernst genommen werden.
So hatte das Met Office 2009 beispielsweise einen „Grillsommer“ vorausgesagt und einen milden Winter. Doch ein Großteil des Sommers war verregnet, kühl und windig, der Winter war so gar nicht mild, sondern der kälteste Winter seit 100 Jahren.

Trotz dieser Tatsachen, die wohl jedem bekannt sein mussten, der sich ernsthaft mit Meteorologie beschäftigt, verließ man sich auf diese eine Computersimulation vom Met Office und setzte den kompletten Flugverkehr aus!

Während Bundeskanzlerin Merkel fern von der Heimat weilte, tat sich hierzulande besonders Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hervor. Als die Fluggesellschaften es wagten nach vier Tagen, mit einem hellblauen Himmel, doch mal Messungen der Aschekonzentrationen zu fordern, um zu sehen ob das Flugverbot überhaupt gerechtfertigt ist, schlug er wild um sich. Sicherheit gehe vor Geschäftsinteressen. Das hatte nun aber auch niemand bezweifelt. Es war eher die Frage ob gesunder Menschenverstand nicht vor zweifelhafte Computersimulationen geht.

Wem nützt die unverhältnismäßige Sperrung des Luftraums?

Während meist nur über die verursachten Beeinträchtigungen durch die Aschewolke geredet wird stellt sich auch noch eine andere Frage: Cui bono? Wem nützt es?

Und da fällt dann der Blick auf eben jene, die das ganze Chaos zuvor selbst produziert haben: Die EU-Bürokraten und ihre willigen Helfer in den Regierungen der europäischen Staaten.

So kann nun endlich offensiv und öffentlich ein Programm vorangetrieben werden, an dem im Hintergrund schon lange gearbeitet wird: „Single European Sky“ (SES).
Bei diesem Programm geht es darum „den europäischen Luftraum unter dem Gesichtspunkt der Optimierung der Verkehrsströme neu zu strukturieren und dabei dessen Zersplitterung durch nationale Landesgrenzen und Interessen aufzulösen9. Klarer ausgedrückt geht es darum, dass alle Mitgliedsstaaten der EU ihre Lufthoheitsrechte an die EU abgeben.

Der Bevölkerung wird erzählt, dass nur dadurch ein Chaos wie bei der Aschewolke vermieden werden kann, obwohl das Chaos eigentlich gerade dadurch entstand, dass die Länder Europas keine eigenen Messungen vornahmen.

Die Unternehmen wurden durch die erzeugten Milliardenverluste gefügig gemacht. Abgesehen davon haben sie durch die Aschewolke auch endlich einen Grund gefunden, die Preise für Flugtickets zu erhöhen.

Nachdem dies geschehen ist sollen größtmögliche Teile der Flugsicherung privatisiert werden. In einer Studie zum Thema heißt es dazu: Die SES-Verordnungen konstituieren Flugsicherung in der von den primärrechtlichen Grundfreiheiten geprägten Terminologie als Erbringung von „Diensten“, die jedenfalls im Grundsatz wettbewerblich erfolgen können soll. Der hoheitliche Verwaltungszugriff wird insoweit von marktorientierter Angebotssteuerung abgelöst.10

Die EU agiert mal wieder als reiner Vertreter der Interessen aus der Wirtschaft, zu ungunsten der nationalen Souveränität und, wie man anhand von genug Beispielen bereits stattgefundener Privatisierungen von alltäglich notwendigen Diensten sehen kann, auch zu Ungunsten des Volkes.

In diesen Zusammenhang reiht sich auch das Single European Sky ATM Research Programme (SESAR) nahtlos ein. Dieses Programm ist in drei Teile eingeteilt.
In der Definitionsphase (2005-2007) wurden für 60 Millionen Euro, bereitgestellt von EU und Eurocontrol, die notwendigen gesetzlichen Änderungen und die einzurichtenden Technologien geplant.
In der momentanen Entwicklungsphase (2008-2013) werden diese gesetzlichen Bestimmungen dann geschaffen, die notwendigen neuen Systeme konzipiert und teilweise schon verwirklicht. Die Kosten von 300 Millionen Euro tragen dabei zu 2/3 wieder die europäischen Organisationen, zu 1/3 die beteiligten Industrieunternehmen, auf die wir gleich noch eingehen werden.
In der entscheidenden Errichtungsphase (2014-2020) wird das System
von der Industrie finanziert und in großem Maßstab in Europa und den assoziierten
Staaten installiert.11 Die Kontrolle wird also spätestens dann komplett auf die Industrie übertragen werden.

Wer sind also diese Unternehmen?

Neben den, bis dahin wohl komplett privatisierten, Flugsicherungsunternehmen aus
- Frankreich (DNSA)
- Deutschland (DFS)
- Italien (ENAV)
- Nordeuropa und Österreich (NORACON)
- Spanien (AENA)
- Großbritannien/NATS

und den Betreibern von Flughäfen aus
- Frankfurt
- München
- London
- Amsterdam
- Paris
- Zürich

findet sich da eine äußerst illustre Truppe zusammen.

- Frequentis, die neben der Technik für Flugsicherung auch beim Militär, der NATO und sonst so ziemlich allem wichtigen die Finger drin haben
- Indra Sistemas, die ebenso viel mit der NATO zusammenarbeiten und nebenbei auch noch Wahlcomputer herstellen
- SELEX Sistemi Integrati, welche, wen wundert es, auch ein sehr guter Partner der NATO sind und auch ansonsten alles herstellen, was man an Militär- und Spionageausrüstung so braucht
- Thales, ein weiterer Weltkonzern, der mit der NATO gute Kontakte pflegt und von Flugsicherungssystemen, über Flugabwehrraketen, bis hin zu Raumfahrttechnologie überall aktiv sind

Hinzu kommen noch Airbus, Honeywell und Alenia Aeronautica.

Man sollte die Namen seiner zukünftigen Herren ja zumindest schon einmal gehört haben.

So profitieren auf der einen Seite die Unternehmen durch die Privatisierungen, auf der anderen Seite handelt es sich dabei allerdings nur um Unternehmen, die fest mit der NATO verbunden sind, so dass Europa weiter unter Kontrolle der USA verbleibt. Nur dass statt korrupten EU-Bürokraten und Politikern diese Kontrolle ab jetzt von Unternehmen garantiert wird. Die haben auch den Vorteil, dass sie nicht so schnell ausgetauscht werden und dass sie sich komplett jedem Volkswillen entziehen können.

Nur ein kleiner Ausschnitt, wie die Länder Europas erst von der EU entmachtet werden, um sie dann nach und nach an die Industrie zu verscherbeln. Natürlich alles nur zum Vorteil der Völker Europas....


Quellen:
1 http://www.stern.de/wissen/natur/vulkanasche-laesst-fluege-in-deutschland-ausfallen-1558886.html
2 http://lexetius.com/GG/87d
3 http://www.bundespraesident.de/Journalistenservice/Pressemitteilungen-,11107.633675/Bundespraesident-Horst-Koehler.htm?global.back=/Journalistenservice/-%2C11107%2C6/Pressemitteilungen.htm%3Flink%3Dbp
4 http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EFB1180A7353E46BFA860BF7A7F83C28E~ATpl~Ecommon~Scontent.html
5 http://www.tagesschau.de/inland/flugsicherung100.html
6 http://www.cducsu.de/GetMedium.aspx?mid=1654
7 http://lexetius.com/GG/87d
8 http://www.spd.de/de/pdf/pt-beschluessse/Erledigungsbroschuere_PT_2008_2009.pdf
9 http://de.wikipedia.org/wiki/Single_European_Sky
10 http://www.toni-hofreiter.de/dateien/NL14_Gutachten_Wieland.pdf
11 http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1435&format=PDF&aged=1&language=DE&guiLanguage=en
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