ag-rheinland.info » Die Illusion von der "Volksherrschaft"
Neuestes Video
Die Illusion von der "Volksherrschaft"
15.01.2009 | Autonome Nationalisten Herzogenrath (ANH)
Der „freieste Staat, den es je auf deutschem Boden gab“ zeichnet sich neben seiner allseits bekannten und viel geschätzten Meinungsfreiheit sowie seiner Offenheit im Diskurs zu historischen Themen vor allem durch seine demokratischen Grundzüge aus. Längst ist Land auf, Land ab die gängige Definition dieses klangvollen Begriffs fest in die Oberstübchen der Bundesbürger zementiert: „Volksherrschaft“.

Doch was ist die eigentliche Intention, dieses Produkts griechischer Hochkultur ? Und was hat das bundesrepublikanische Staatskonstrukt mit diesem noch gemein ? Ist eine „wahre“ Demokratie heute noch möglich, oder dient sie längst nur noch als pseudo-moralisches Gütesiegel ?

Tagtäglich, oder zumindest in schöner Regelmäßigkeit, belehrt der Staat seine Bürger über die Richtig- und Wichtigkeit, eines „demokratischen Grundsatzes“ für unser Zusammenleben. In der Propaganda der BRD, wird einem stets die Mär vom „Mitbestimmungsrecht“ erzählt, um so auch dem Letzten zu suggerieren, er sei ein wichtiger Teil des Systems. Dies soll dabei als Antithese zum altbekannten und auch heute noch tatsächlich angewandten Herrschaftsprinzip „divide et impera“ (lat. Teile und Herrsche) gelten. Dass es mit diesem Anspruch nicht weit her ist, erschließt sich dem Interessenten bereits beim genaueren Blick ins Grundgesetz. So heißt es in Artikel 20 (2):

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Präziser ausgedrückt heißt dies, die Bundesrepublik Deutschland ist eine „Repräsentative Demokratie“. Hier obliegt also bereits die erste Einschränkung, der „Herrschaft des Volkes“. Um das Volk unmündig zu halten, entbehrt man es schlichtweg der unmittelbaren Selbstbestimmung und setzt dem „Repräsentanten“ entgegen. Ziel eines solchen „Volksvertreters“ ist aber keineswegs ein Handeln im Sinne des Volkes. Ein Abgeordneter des Bundestages unterliegt bei seiner Entscheidungsfindung einzig und allein seinem „Gewissen“. Dies ist verfassungsrechtlich durch Art. 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes festgelegt („Freies Mandat“). Dieser Aspekt ist ein weiteres Anzeichen für die Verlogenheit dieses Systems. „Das Gewissen“ ist eine moralische Erfindung, eine abstrakte Idee der Vernunft aber letztlich eben nur ein Richtmaß an einer Wertvorstellung, das keinesfalls bindend sein kann, weil es eben völlig abstrakt ist. Es gibt keine Möglichkeit, weder rationaler noch empirischer Natur, zu bewerten ob und wann jemand „gegen sein Gewissen“ handelt. Dies entbehrt dieser Art der Demokratie in der BRD auch jeglichen Charakter und Anspruch einer „Volksherrschaft“. Statt dessen ist der Korruption und Oligarchie durch diese Staatsform Tür und Tor geöffnet.

Ein simples Beispiel hier für ist das (beinahe) alljährliche Erschleichen von Machtposten seitens Politiker und die eben so häufig auftretende Amnesie, wenn es um die Verwirklichung der Wahlversprechen geht. Moralisch nicht vertretbar und mit einem reinen Gewissen eigentlich nicht zu vereinbaren, oder ? Aber in Deutschland gute demokratische Tradition...

Wer den Autor dieser Zeilen als voreingenommen betrachtet und ihm deshalb keinen Glauben schenken mag, hat dieses Jahr gleich 17 mal die Chance dazu, sich von oben genannter These zu überzeugen, denn 2009 ist „Superwahljahr“. Eine Unsitte dieser Zeit ist es, alle Ereignisse bis ins höchstmögliche zu stilisieren. Ganz im Sinne der vorherrschenden „Geiz ist geil!“-Mentalität, wird dem Bürger also das Entscheidungsjahr 2009 als „Superwahljahr“ verkauft, weil dieser Tage ja selbst die Superlative nur noch bedingt für Interesse sorgt.

Ich schrieb eingangs vom Herrschaftsprinzip „divide et impera“. Wie die meisten Theorien der Vergangenheit, welche dem heutigen System als zu wider erscheinen, gilt auch diese als historisch durch die Demokratie und ihre Werte überwunden. Das dies nur ein Marketingtrick dieses, ja oftmals eher an eine PR-Firma (natürlich nur im Auftrag fremder Interessen) als an einen Staat anmutendes Systems ist, belegt ein Blick auf den Umgang mit dem eigenen Volk. Noch vor der Gleichheit bei der Wahl steht im Grundgesetz die Gleichheit der Menschen im Allgemeinen. Die Realität sieht bekanntermaßen anders aus. Neben einer ungerechten Sozialpolitik, welche die Schere zwischen Arm und Reich stets größer werden lässt dienen vor allem die staatlichen Medien dazu, dass Volk gegeneinander aufzuwiegeln. Auch wenn die Gewaltenteilung in Deutschland nur 3 Staatsorgane benennt, führen vor allem die Medien einen Feldzug zur Spaltung des Volkes. In ihr werden tagtäglich Volksgruppen gegeneinander ausgespielt um so einem erstarken eines Gemeinschaftsgefühls entgegenzuwirken. Dass hierbei durchaus staatliche Interessen eine Rolle spielen, zeigt sich in der Konstruktion dieses Medienapparats. Neben den traditionell staatsnahen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gibt es auch bei den privaten Medien keinerlei Abweichler bzw. findet sich immer eine gemeinsame Linie. „Freie“ oder gar oppositionelle Pressearbeit findet im großen Maße kaum bis gar nicht statt und unterliegt im auftretenden Falle der Zensur. All jenes sind Zeichen einer gewollten Teilung des Volkes im Sinne der Herrschenden.

Ein weiterer unbequemer Punkt in der politisch korrekten Welt von heute, ist sicherlich das Problem des Multikulturismus und der Überfremdung. Der griechische Philosoph und Staatstheoretiker Aristoteles, der weithin als einer der ersten Urheber demokratischer Theorien gilt, setzte der Demokratie die Freiheit voraus. Letztere definierte er durch drei Bedingungen. Eine dieser Bedingungen nannte er „Autochthonia“ (vom altgriechischen „autochton“ - autós „selbst“ und chthon „Erde“, also etwa „einheimisch“, „eingeboren“). Demnach gilt eine Mischung des angestammten biologischen Volkes mir externer Erbsubstanz als qualitative Minderung. Ein ur-demokratischer Gedanke also, den wir nur begrüßen können. Darüber hinaus fasste Aristoteles unter dem Punkt „Autarkia“ eine eigenständige Selbstversorgung und die Pflege der eigenen Kultur als weitere Grundvoraussetzung für eine freiheitliche Verwirklichung der Völker zusammen.

Dies lässt die Kenntnis erschließen, dass Volksherrschaft weit mehr ist als „freie“ Wahlen und eine pseudo-“Meinungsfreiheit“, sondern die selbst bestimmte Verwirklichung eines autarken Volkes, gemeinsamer biologischer Grundlage in einem historisch gewachsenen Lebensraum, frei von fremder Bevormundung durch „Repräsentanten“ und ein System, dass seine Bürger in Unmündigkeit halten will. Der Weg zu einer Herrschaft des Volkes ist untrennbar von einem sozialistischen System, dass den Interessen seines biologischen Volkes dient. Nur das Volk als eine gestärkte Gemeinschaft kann sich erwehren gegen die äußeren- wie inneren Einflüsse der modernen Welt und ist dadurch der einzige Überlebensgarant für die Nationen und ihr historisches Erbe.


- Der Hegemonie der Unmündigkeit der Völker ein Ende setzen -
- Der Selbstbestimmung der Nationen in Europa und der Welt Tür und Tor öffnen -
- FÜR EIN EUROPA DER VATERLÄNDER -
Termine
Immer auf dem Laufenden!
Für uns abstimmen!
Presseschau
Archiv