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Kinderschänder Uwe K. hat wieder zugeschlagen
21.01.2010 | Autonome Nationalisten Leverkusen/Leichlingen (ANL)
Im April 2007 hatte es kurzzeitig für Aufregung gesorgt, dass der mehrfache Kinderschänder Uwe K. wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Gestern ist nun bekannt geworden, dass diese Aufregung wieder einmal nicht unbegründet war. Bereits seit Dezember sitzt Uwe K. inzwischen wieder in Untersuchungshaft, da er höchstwahrscheinlich erneut mindestens ein Kind vergewaltigt hat!

Diese Neuigkeit ist jetzt erst herausgekommen, da sich Justiz und Polizei „intern darauf verständigt [haben], die Öffentlichkeit nicht zu informieren“. Angeblich um Ermittlungen, besonders Zeugenvernehmungen, nicht zu erschweren, wahrscheinlich wohl aber auch, weil es wieder einmal die vollkommene Unfähigkeit der BRD-Justiz zeigt wahre Straftäter angemessen zu bestrafen und sie von Wiederholungstaten abzuhalten.

1995 war Uwe K. zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er von 1992 bis 1995 insgesamt neun Mädchen vergewaltigt hatte. Nach der Verbüßung dieser viel zu milden Strafe kam er für eine Woche in Freiheit, bis die Stadt Brandenburg ihn zur Gefahrenabwehr in die Psychiatrie zwangseinweisen ließ. Als das Amtsgericht Brandenburg/Havel diese Einweisung verlängerte, legte Uwe K. Beschwerde beim Landgericht ein. Dieses gab ihm recht!

„Diese Entscheidung (die Entscheidung des Gerichts, Anm. vom Autor) sei weder unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr noch unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit einer Beobachtung zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens gerechtfertigt„, teilte das Justizministerium mit. Das Landgericht entscheid, dass Uwe K. weder an einer behandlungsbedürftigen Psychose leide, noch eine andere behandlungsbedürftige psychische Störung habe.

Es entscheid also quasi, dass er ein geistig völlig gesunder Mensch war, der lediglich einige Kinder vergewaltigt hatte, aber dafür die Strafe schon abgesessen hätte und er daher zu entlassen sei!

Um ihn zu kontrollieren wurde lediglich eine Führungsaufsicht verfügt, eine etwas erweiterte Form eines Bewährungshelfers. So wurde dieser Kinderschänder also einfach wieder auf freien Fuß gesetzt.

Der Führungsaufsicht fiel in der Zukunft weder auf, dass Uwe K. gezielt begann Mütter anzusprechen, um durch eine Beziehung mit ihnen in Nähe zu ihren Kindern zu kommen, noch dass er immer wieder dabei gesehen wurde, wie er, hinter Büschen versteckt, spielende Kinder und Jugendliche beobachtete.

Dadurch wurde es ihm leicht gemacht sein Ziel zu erreichen. Er begann eine Beziehung mit einer alleinstehenden Mutter und verging sich in dieser Zeit wohl auch an mindestens einer ihrer Töchter.

Daraufhin wurde er in Untersuchungshaft genommen. Erst nachdem ihm nun zum mindestens 10. Mal die Möglichkeit gegeben wurde ein Kind zu vergewaltigen und sich selbst damit kurz zu befriedigen, aber ein Kind ein Leben lang zu zeichnen!

Und das alles nur, weil ein Richter am Landgericht Potsdam meinte, dass ein Pädophiler keine psychische Störung hat und ihm, diesem Mann der zu diesem Zeitpunkt bereits neun Kindern so etwas furchtbares angetan hatte, keinen weiteren Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik zumuten wollte!

Schluss mit dieser Toleranz und Menschlichkeit gegenüber solchen Monstern!

Todesstrafe für Kinderschänder!
Denn nur ihr Tod kann sie davon abhalten ihren kranken Trieb noch einmal auszuleben!
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