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Zivilcourage bei Angriff auf zwei Frauen im U-Bahnhof: Helfer wurde zu 600 Euro Strafe verurteilt!
22.04.2010 | Nationaler Beobachter Sachsen-Anhalt
München: In der Nacht zum 10. November letzten Jahres bedrohte ein Grieche im Münchner U-Bahnhof Implerstraße zwei Frauen und griff diese an. Einer Frau schlug er mit voller Wucht eine Bierflasche auf den Kopf. Sie sank zu Boden, Blut floss ihr aus einer Platzwunde, ihre Hände hielt sie schützend vor den Kopf. Neben ihr stand ihre Bekannte. Sie hatte einen Schock – und Angst, dass der Grieche auch sie noch angreift.

In diesem Moment griff Uwe W. ein, und eilte den beiden Frauen zu Hilfe. Er kann weitere Angriffe gegen die Frauen verhindern. Doch jetzt wurde er für seine Zivilcourage mit 600 Euro Geldstrafe bestraft!

Als Uwe W. einschritt, kam es zu einem Gerangel mit dem Angreifer. Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche, mit welcher er vorher auf die Frau eingeschlagen hatte. In Folge des Gerangels verliert der Grieche das Gleichgewicht, taumelt drei Schritte rückwärts, und fällt auf das Gleisbett der U-Bahnstation. Beim Sturz brach sich der Grieche eine Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig. Danach flüchtete der Grieche. Er wurde Minuten später von der Polizei festgenommen. Uwe W. kümmert sich unterdessen um die verletzte Frau, und wartet auf die Polizei, um seine Aussage als Zeuge zu machen.

Doch einige Wochen später geschieht das Unbegreifliche: Der hilfsbereite Uwe W. bekam einen Brief vom Amtsgericht. Es ist ein Strafbefehl. Er soll 600 Euro Strafe zahlen – wegen vorsätzlicher Körperverletzung! Begründung: Laut Ansicht des Gerichts hätte es gar keinen Grund zum eingreifen gegeben. Denn es war nicht erwiesen, dass der Grieche noch weitere Angriffe auf die Frauen verüben würde. Außerdem war Uwe W. dem Griechen Savas K. körperlich weit überlegen. (Anmerkung: Also darf wohl nur jemand einschreiten, der einem Gewalttäter körperlich unterlegen ist? Und man muss wohl erst abwarten, ob der Täter noch einmal zuschlägt?)

Uwe W. konnte es nicht fassen, und legte natürlich Einspruch ein. Es folgte die Hauptverhandlung. „Ich hatte keine Wahl: Entweder ich akzeptiere den Strafbefehl oder werde wegen gefährlicher Körperverletzung zu mindestens einem halben Jahr Haftstrafe verurteilt.“ Uwe W. zog widerwillig nach Rücksprache mit seinem Anwalt den Einspruch zurück. „Nach Ansicht des Gerichts hat Herr W. überreagiert“, sagt Amtsgerichtsprecherin Ingrid Kaps.

„Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls von dem Griechen bedroht worden war. „Die Situation war nach meinem Gefühl nicht bereinigt. Ich hatte Angst, dass der Täter auch noch auf mich losgeht.“ Aber vor Gericht durfte sie als Zeugin nicht aussagen, obwohl sie als Betroffene den Angriff unmittelbar erlebt hatte.

Uwe W.: „Ich war zuvor ein völlig unbescholtener Bürger. Jetzt hab ich einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.“ Wenn er nochmal in eine ähnliche Situation kommen sollte, weiß er nicht, wie er sich verhalten soll. „Zivilcourage lohnt sich nicht“, sagt er und schüttelt dabei den Kopf.
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